Zwischen
Frau Annika Leya, Herrenweg 22, 66693 Mettlach-Orscholz (Vermieter) und
Herrn/Frau _____________________________________________________________________________ (Mieter)
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
Vermietet wird die Ferienwohnung im blauen Haus in Orscholz. Sie verfügt über 3 Schlafzimmer, 1 Bad, 1 Wohn-Esszimmer mit Küche.
Die Räume sind eingerichtet, wie auf der Internetseite des Vermieters beschrieben (siehe blaues-haus-orscholz.de).
Die Räumlichkeiten werden vom _____________________, bis zum _____________________ vermietet.
Die Anreise erfolgt zwischen _________ Uhr, die Abreise ist bis um _________ Uhr zu erfolgen.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
Die Miete beträgt pro Nacht/pro Woche EUR ____________, insgesamt also EUR ____________.
Die Gesamtmiete beträgt für die o.a. Mietdauer somit EUR ____________ .
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten
Räumlichkeiten aus.
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn |
10 % des Mietpreises |
Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn |
30 % des Mietpreises |
Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn |
60 % des Mietpreises |
Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn |
80 % des Mietpreises |
Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn |
90 % des Mietpreises |
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtnettomiete zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens am Tag der Anreise in bar oder vorher auf das angegebene Konto per Überweisung beim Vermieter eingegangen sein. Die Kaution in Höhe von ________ ist vor Ort bei Anreise zu entrichten und wird nach der Mietzeit am Tag der Abreise abzüglich etwaiger Schäden in bar erstattet.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 dieses Vertrages.
Name der Bank: __________________________________________________
IBAN: ________________________________________________________
SWIFT/BIC: ____________________________________________________
Name der Bank: __________________________________________________
IBAN: ________________________________________________________
SWIFT/BIC: ____________________________________________________
Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel übergeben:
- 1 Schlüssel zum Öffnen der Haustür und der Wohnungseingangstür -
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Orscholz, den _________
______________________________ (Vermieter)
________________, den _________
______________________________ (Mieter)